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CE-KENNZEICHNUNG FÜR NEUE, GEBRAUCHTE, VERKETTETE
MASCHINEN UND ANLAGEN

 

Sie benötigen eine vollständig, fristgerechte, gesetzeskonforme und verständliche CE-Kennzeichnung für neue Anlagen und Maschinen, für Gebraucht- oder Altmaschinen, für verkettete Anlagen, Elektro- und Druckgeräte? docu solutions bietet sämtliche erforderlichen Tätigkeiten für die CE-Kennzeichnung. In Österreich, Deutschland und der Schweiz unterstützen wir Industriebetriebe, Forschungseinrichtungen und Bildungsinstitute aus nahezu allen Branchen nicht nur bei der CE-Kennzeichnung. Wir übernehmen auch Risikobeurteilungen, sowie die Schulung Ihrer MitarbeiterInnen in allen sicherheitsrelevanten Belangen, wie der technischen Gesetzgebung und CE-Kennzeichen.

CE-Kennzeichnung von neuen Maschinen und Anlagen

 

Für die CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen (entsprechend Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) ist folgende Vorgangsweise, die aus sechs Einzelschritten besteht, erforderlich.

Produktrecherche:

Bei neuen Maschinen und Anlagen recherchieren wir in Konstruktionszeichnungen, Pflichtenheften, Funktionsbeschreibungen und Prozessbeschreibungen.

Konformitätsbewertung:

Mithilfe der Konformitätsbewertung evaluieren wir, ob Zukaufkomponenten und/oder Einbauteile der Maschinenrichtlinie entsprechen und Konformitätserklärungen oder Einbauerklärungen mit der erforderlichen Dokumentation ausgestattet sind. Wir überprüfen diese Dokumente auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Konformität zur 2006/42/EG.

Normenrecherche:

Wir recherchieren die für das jeweilige Projekt oder Produkt erforderlichen Normen wie allgemeine Sicherheits- und Produktnormen.

Risikobeurteilung nach EN 12100:

Laut 2006/42/EG muss für eine Maschine oder Anlage, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wird, eine Risikobeurteilung vorhanden sein. Diese Risikobewertung dient vor allem der Gewährleistung, dass die Maschine oder Anlage dem in der Maschinenrichtlinie geforderten Sicherheitsstandard entspricht.

Maßnahmenliste:

Damit die Ergebnisse der Risikobeurteilung umgesetzt werden können, erstellen wir eine Liste, die die erforderlichen Maßnahmen (konstruktive Maßnahmen, sicherheitstechnische Maßnahmen, Sicherheitshinweise an der Maschine und Anlage beziehungsweise in der Betriebs- und Wartungsanleitung) vorschreibt.

Betriebs-, Wartungs- und Montageanleitung:

Wir erstellen auch die vollständige Betriebs- und Wartungsanleitung, die in der 2006/42/EG gefordert und detailliert spezifiziert ist. Für unvollständige Maschinen erstellen wir wie in 2006/42/EG gefordert eine Montageanleitung.

CE-Kennzeichnung von Gebrauchtmaschinen und Altmaschinen

Unter den Begriff Gebrauchtmaschine fallen alle Maschinen, deren erstmaliges Inverkehrbringen in die EU nach dem 01.01.1995 datiert.

Bei Altmaschinen liegt hingegen das erstmalige Inverkehrbringen in die EU vor dem 01.01.1995.
Die CE-Kennzeichnung einer Gebraucht- oder Altmaschine hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wird die Gebraucht- oder Altmaschine erstmalig oder erneut in der EU in Verkehr gebracht?
  • Wurde die Gebraucht- oder Altmaschine wesentlich verändert?
  • Wird die Gebraucht- oder Altmaschine mit anderen Maschinen/Anlagen verkettet?

Wir unterstützen Sie beim gesetzeskonformen Inverkehrbringen und Wiederinverkehrbringen einer Gebraucht- oder Altmaschine.

CE-Kennzeichnung von verketteten Anlagen

Für die CE-Kennzeichnung von verketteten Anlagen sind unterschiedliche Voraussetzungen relevant:

  • Wird eine neue verkettete Anlage in der EU in Verkehr gebracht?
  • Wird eine gebrauchte verkettete Anlage erneut in der EU in Verkehr gebracht – mit oder ohne wesentliche Veränderung?
  • Wird eine verkettete Anlage neu in der EU in Verkehr gebracht, die sich aus Maschinen unterschiedlicher Herkunft wie neue Maschinen, Gebrauchtmaschinen, Altmaschinen zusammensetzt?

Wir unterstützen Sie beim Inverkehrbringen einer verketteten Anlage von der Konformitätsbewertung über die Risikobeurteilung und Bauteilebewertung bis zum Erstellen aller technischen Dokumentationen.

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