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RISIKOKOBEURTEILUNG – FÜR DIE SICHERHEIT IHRER MASCHINE

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Risikobeurteilung verfolgt das Ziel, mögliche Unfallrisiken und Gefahren im Umgang mit einer Maschine zu analysieren und nachfolgend zu minimieren.
Wir erstellen für Ihre Maschinen und Produktionsanlagen Risikobeurteilungen nach:

  • MSV (Maschinensicherheitsverordnung)
  • EN ISO 12100

Je nach Laufzeit und Funktion der Maschinen lassen sich Gefährdungspotenziale ausmachen. Für jede Gefährdung wird individuell das Risiko ermittelt.

Laut 2006/42/EG muss für eine Maschine oder Anlage, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wird, eine Risikobeurteilung vorhanden sein. Diese Risikobewertung dient vor allem der Gewährleistung, dass die Maschine oder Anlage dem in der Maschinenrichtlinie geforderten Sicherheitsstandard entspricht.

Bei der Risikobeurteilung nach EN 12100 sind sämtliche Gefahren für Personen zu evaluieren, die von der Maschine oder Anlage ausgehen könnten. Vorgaben für die Evaluierung von Gefahren sind einerseits in den allgemeinen Sicherheitsnormen (EN 12100, EN 13850, EN 14119, EN 14120, EN 13857 etc.) und andererseits in spezifischen Produktnormen enthalten.

Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung im ganzen deutschsprachigen Raum

Wir erstellen Risikobeurteilungen und beachten dabei jede Lebensphase Ihrer Maschine oder Anlage. Für neue Maschinen arbeiten wir parallel zur Konstruktion. Bei Gebraucht- oder Altmaschinen werden wir im Rahmen von wesentlichen Veränderungen oder Prozessen für das Wiederinverkehrbringen tätig.

Aus einer solchen fachkundigen Risikobeurteilung können Sie folgende Maßnahmen ableiten:

  • Konstruktive Maßnahmen (zum Beispiel für Sicherheitsabstände)
  • Mechanische Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzäune, Verriegelungen, Schutzabdeckungen)
  • Elektrische Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Endschalter, Lichtgitter, NOT-HALT-Taster)
  • Verwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
  • Sicherheitshinweise an der Maschine oder Anlage
  • Sicherheitshinweise und sicherheitsrelevante Informationen in der Betriebsanleitung

Die Risikobewertung dient einerseits dazu, die Maschinen und Anlagen sicher zu machen. Andererseits dient sie zu Ihrer eigenen Absicherung für den Fall einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat oder die Gewerbeaufsicht im Rahmen eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens und bei einem Unfall.

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